Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet dich als Unternehmer:in, deine digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Wer ist betroffen?
Was sind die Anforderungen?
Die Anforderungen des BFSG sind klar: Deine digitale Präsenz muss für alle Nutzer:innen zugänglich, bedienbar, verständlich und robust sein. Dazu gehört beispielsweise, dass Inhalte für Menschen mit eingeschränkten Sinnen zugänglich sind, die Navigation auch ohne Maus funktioniert und alle Texte leicht verständlich sind. Außerdem muss die Seite mit verschiedenen Hilfstechnologien kompatibel sein. Die Einhaltung internationaler Standards wie der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) oder der EN 301 549 gilt als ausreichend.
Was musst du noch beachten?
Was kannst du tun?
Fazit
Das BFSG stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch auch die Chance, eine breitere Zielgruppe zu erreichen und Verantwortung zu zeigen. Mit frühzeitiger Planung und professioneller Unterstützung kannst du die Anforderungen erfolgreich umsetzen und die Barrierefreiheit deiner digitalen Angebote sicherstellen.
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Das sind nur die ersten Schritte! Möchtest du wissen, wie du die Anforderungen des BFSG 2025 in deinem Unternehmen erfolgreich umsetzen und davon profitieren kannst?
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