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Datenschutzabkommen USA und EU

Hand einer Person unterzeichnet ein Dokument mit einem Stift

Überblick zum Datenschutzabkommen

Die Europäische Kommission billigt ein aktualisiertes Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA, den dritten Versuch nach der Ungültigkeitserklärung von zwei vorherigen Regelungen durch den Europäischen Gerichtshof. Jedoch zeichnet sich schon jetzt eine neue rechtliche Herausforderung ab. Drei Jahre nach dem Ende des „Privacy Shield“ tritt ein neuer Datenschutzvertrag zwischen der EU und den USA in Kraft. Die USA versichern jetzt, dass sie persönliche Daten, die Firmen in den USA von der EU erhalten, angemessen schützen, so die EU-Kommission in Brüssel.

Ziele des neuen Datenschutzabkommens

Das primäre Ziel des neuen Datenschutzabkommens zwischen USA und EU ist es, den Schutz personenbezogener Daten gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu gewährleisten. Es basiert auf einem zuverlässigen juristischen Fundament, das eine sichere Datenübertragung zwischen der EU und den USA sicherstellt. Zudem soll es den digitalen Wettbewerb stärken und den transatlantischen Handel stimulieren.

Der elektronische Datenaustausch zwischen beiden Parteien ist nun wieder möglich, jedoch mit gewissen Einschränkungen. Datenübertragungen dürfen nur stattfinden, wenn die beteiligten Unternehmen am Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA teilnehmen. Unternehmen müssen das Selbstzertifizierungsverfahren des US-Handelsministeriums (DoC – Department of Commerce) durchlaufen, um in den Datenschutzrahmen aufgenommen zu werden. Du musst dieses Verfahren jährlich wiederholen, um im DPF („Data Privacy Framework“) gelistet zu bleiben.

Welche US-Dienstleister darfst du nutzen?

Es ist zu erwarten, dass globale Akteure wie Meta und Google eine Vorreiterrolle im Zertifizierungsverfahren einnehmen werden. Kleinere Drittanbieter dürfen jedoch nur bei erfolgreicher Zertifizierung und Listung im DPF verwendet werden. Ungeachtet dessen musst du als Websitenbetreiber:in immer noch die Zustimmung des/der Endverbraucher:in über ein Consent-Tool einholen, um Dienste wie Google Analytics, Meta Pixel oder Ähnliches nutzen zu können.

Empfehlungen

Wir empfehlen dir, dich bei Unsicherheiten hinsichtlich der Nutzung von Analysetools rechtlich beraten zu lassen. Als Agentur für Online-Marketing arbeiten wir Hand in Hand mit dem Unternehmen für Internetrecht, eRecht24, was uns ermöglicht, rechtlich aktuell und immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Hier zur eRecht24-Homepage: https://www.e-recht24.de/

Bei Fragen oder Bedarf zur Pflegung eines Consent-Tools stehen wir dir gerne zur Verfügung

Über den Autor

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Matthias Mader

Matthias Mader ist CEO & Founder von BrandBuff. In seiner Rolle als Projektmanager ist er verantwortlich für die erfolgreiche Umsetzung sämtlicher Kundenprojekte. Zudem ist er ein ausgewiesener Experte im Bereich E-Mail-Marketing sowie in der Entwicklung von WordPress-Websites.
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Matthias Mader ist CEO & Founder von BrandBuff. In seiner Rolle als Projektmanager ist er verantwortlich für die erfolgreiche Umsetzung sämtlicher Kundenprojekte. Zudem ist er ein ausgewiesener Experte im Bereich E-Mail-Marketing sowie in der Entwicklung von WordPress-Websites.
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